Fachkompetenz Altblechschmiede zu Mercedes Young- und Oldtimern
Die Altblechschmiede von Andreas Nordmann verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Reparatur, Wartung und Pflege von Mercedes Young- und Oldtimern. Die folgenden Baureihen sind bei ihm schon jahrzehntelang in guten Händen:
- Ponton
- Heckflosse
- W108 (S-Klasse)
- W116 (S-Klasse)
- W126 (S-Klasse)
- W114 (Strich-Acht)
- W123 (E-Klasse)
- W124 (E-Klasse)
- R107
- R129
- R170
Andreas Nordmann ist gleichzeitig Technikreferent für folgende Clubs von Mercedes Benz:
- Mercedes Benz W124 Club e.V. (Nordwest - Bremen und Niedersachsen)
- Mercedes Benz Interessengemeinschaft e.V.
Definition Oldtimer
Der Begriff Oldtimer bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch ein Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil, einen Lastkraftwagen, einen Omnibus, ein Motorrad oder einen Traktor), das älter als 20, 25 oder 30 Jahre ist. Bei älteren Fahrzeugen, die noch nicht zu den Oldtimern zählen, ist der Begriff Youngtimer gebräuchlich.
Als Oldtimer gelten in der Bundesrepublik Deutschland laut § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die am 1. März 2007 in Kraft trat und die bisherige StVZO ablöste, Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Mit der neuen Bestimmung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.
Klassifizierung nach Baujahr
Die international gebräuchliche Klassifizierung, wie sie etwa von FIA, FIVA und nationalen Automobilclubs wie dem AvD und dem ADAC verwendet wird, ist wie folgt eingeteilt:
• Klasse A, Ancestor, vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
• Klasse B, Veteran, vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918
• Klasse C, Vintage, vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
• Klasse D, Post Vintage, vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
• Klasse E, Post War, vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960
• Klasse F, Fahrzeuge der Baujahre vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1970
• Klasse G, Fahrzeuge vom 1. Januar 1971 bis zur Erreichung der 30-Jahres-Altersgrenze